Regionale Informationsveranstaltung
Was bedeutet das Besserstellungsverbot in der Praxis?
Die Regionalgeschäftsstellen bieten eine Informationsveranstaltung zum Besserstellungsverbot an. Thematisiert werden aktuelle Entwicklungen, rechtliche Grundlagen sowie praxisnahe Fallbeispiele. Im Mittelpunkt stehen konkrete Anwendungsfragen, bestehende Unsicherheiten in der Praxis und unterschiedliche Auslegungen durch die Behörden.
Datum: 28.09.2026
Zeit: 9:30 bis 13:00 Uhr
Ort: Chemnitz, Dresden, Leipzig
Referentin: Eva Helfenstein, Rechtsanwältin bei Winheller GmbH
Das Besserstellungsverbot ist ein wichtiges Gebot im Zuwendungsrecht. Als Bestandteil des Haushaltsgesetzes sowie der Anbest- I/ P ist es normiert und bindet die Verwaltung unmittelbar. Bei der Anwendung des Besserstellungsverbots treten jedoch zahlreiche Fragen und Unsicherheiten auf. Erschwerend wirken dabei unterschiedliche Interpretationen seitens der zuständigen Ämter. Die Informationsveranstaltung der Regionalgeschäftsstellen beleuchtet aktuelle Entwicklungen, praxisrelevante Fälle sowie einschlägige Rechtsprechungen.
- Welche rechtlichen Grundlagen und Grundsätze liegen dem Besserstellungsverbots zugrunde?
- Wann geht die Bindungswirkung auf den Zuwendungsempfänger über?
- Welche Bestandteile können geprüft und verglichen werden? Welcher Zeitraum ist dabei maßgeblich?
- Was, wenn sich unterjährig Veränderungen bei der Vergleichbarkeit ergeben?
- Gibt es Spielräume, über das Besserstellungsverbot hinaus zu vergüten?
- Welche Risiken bestehen bei einer Besserstellung gegenüber Beschäftigten im öffentlichen Dienst?
Diese und ähnliche Themen sowie individuelle Fragen der Teilnehmenden stehen im Fokus. Zur Veranschaulichung werden praxisnahe Beispiele aufgegriffen – etwa zur Eingruppierung nach geltenden Tarifverträgen, zum relevanten Stichtag bei Antragstellungen, sowie zum Vergleich von Arbeitsbedingungen, wobei deutlich wird, dass es nicht ausschließlich um monetäre Aspekte geht.
Ablauf
| 09:30 Uhr | Begrüßung und Einführung |
| 10:00–11:15 Uhr | Impulsvortrag „Was bedeutet das Besserstellungsverbot in der Praxis?“ |
| 11:15–11:45 Uhr | Pause |
| 11:45–13:00 Uhr | Beantwortung der Fragen und Austausch |
| 13:00 Uhr | Abschluss vor Ort |
Referentin
Für einen digitalen Impuls und den anschließenden Austausch steht Eva Helfenstein zur Verfügung, Rechtsanwältin bei Winheller GmbH, mit Schwerpunkt u.a. für Gemeinnützigkeitsrecht, Vertragsrecht und Sozialrecht.
Zudem hat der Paritätische Gesamtverband eine Handreichung zu dem Thema erstellt, die unter folgendem Link zu finden ist: https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/das-zuwendungsrechtliche-besserstellungsverbot-eine-handreichung/
Anmeldung
Die Veranstaltung findet an folgenden Orten parallel in Präsenz statt:
- Stadtschaufenster im Neuen Technischen Rathaus, Friedensplatz 1, 09111 Chemnitz
- Landesgeschäftsstelle Paritätischer Sachsen, Am Brauhaus 8, 01099 Dresden
- Herbie e.V., Bauhofstraße 3, 04103 Leipzig (Achtung - Änderung des Veranstaltungsortes!)
Bitte geben Sie bei Ihrer Anmeldung an, an welchem Standort Sie teilnehmen werden und ob Ihre Angebote zuwendungs- oder projektfinanziert sind. Gerne können Sie uns bereits im Rahmen der Anmeldung inhaltliche Fragen zur Veranstaltung zukommen lassen. Nutzen Sie hierfür bitte das entsprechende Freifeld.
Sollten Sie Unterstützung oder Assistenz benötigen (z. B. Gebärdensprachdolmetschen, eine Hörschleife oder eine Blindenführung), teilen Sie uns dies bitte ebenfalls im Freifeld der Online-Anmeldung mit.